Das Fördergebiet Jüterbog II mit 1.115 Einwohnern (Stand 31.12.2019) erstreckt sich vom Bahnhof Jüterbog im Süden bis zum Schießplatz im Norden und umfasst eine Fläche von ca. 34 ha. Nördlich der Brückenstraße befinden sich die denkmalgeschützten Gebäude der ehemaligen Kasernenstadt. Die Mehrzahl der Gebäude ist infolge eines langen Leerstands deutlich sichtbar vom Verfall bedroht.
Südlich der Brückenstraße erstreckt sich ein heterogenes Wohngebiet mit Geschosswohnungsbauten und Einfamilienhäusern sowie einzelnen brachliegenden Grundstücken. Auch hier besteht punktuell Leerstand
und hoher Sanierungsbedarf. Die aufgelockerte Bebauung mit teilweise großen Gartengrundstücke und ein hoher Baumbestand im Straßenraum vermitteln den Eindruck eines durchgrünten Stadtviertels.
Es fehlen jedoch öffentliche Freiräume, die den Bewohnern als Treffpunkte dienen können. Der städtische Jugendclub in der Bergstraße ist die einzige öffentliche Einrichtung in Jüterbog II. Die Verkehrsflächen befinden sich insgesamt in einem schlechten baulichen Zustand.
Im November 2015 wurde der Stadtteil Jüterbog II in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen, welches vom Bund, Land und der Gemeinde finanziert wird. Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie hier:
Das Quartiersmanagement unterstützt die Stadt Jüterbog bei der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen, der Bewirtschaftung der Fördermittel und stärkt durch Aktionen und Netzwerkarbeit das nachbarschaftliche Zusammenleben in Jüterbog II. In einer wöchentlichen Sprechstunde im Stadtteiltreff können sich die Anwohnerinnen und Anwohner von Jüterbog II über die Entwicklung des Stadtteils informieren und sich mit ihren Fragen und Anregungen an das Quartiersmanagement wenden. Das Quartiersmanagement unterstützt zudem die Arbeit des Quartiersrates.
Der Quartiersrat ist ein ehrenamtliches Gremium, das die Umsetzung des Programms Soziale Stadt in Jüterbog II begleitet.
Was macht ein Quartiersrat?
Der Quartiersrat widmet sich aktuellen Themen im Stadtteil, entwickelt eigene Ideen und engagiert sich für ein schönes Wohnumfeld und eine lebendige Nachbarschaft in Jüterbog II. Zudem koordiniert er zusammen mit dem Quartiersmanagement Jüterbog II den Stadtteiltreff JB II und begleitet vielfältige Aktionen wie z.B. den Frühjahrsputz. Des Weiteren entscheidet der Quartiersrat über Anträge für den Aktionsfonds, mit dem kleinere Projekte realisiert werden, die der Verschönerung des Stadtteils dienen.
Wer kann mitmachen?
Der Quartiersrat besteht aus bis zu 10 Mitgliedern und wird für die Dauer von 2 Jahren ernannt. Bewerben kann sich jeder, der in Jüterbog lebt und mindestens 16 Jahre alt ist.
Wie bewerbe ich mich?
Schreiben Sie eine kurze E-Mail an das Quartiersmanagement Jüterbog II unter soziale-stadt-jueterbog@bbsm-brandenburg.de oder nutzen direkt das Bewerbungsformular.
Gerne können Sie auch während der Sprechzeiten (mittwochs 16:00 bis 18:00 Uhr) im Stadtteiltreff vorbeikommen.
Der Stadtteil Jüterbog II liegt nordwestlich des Bahnhofs in unmittelbarer Nachbarschaft des ehemaligen Jüterboger Truppenübungsplatzes. Die heutige Parkstraße stellt die südliche Straßenverbindung zur Innenstadt dar. Außerdem existiert ein Fußgängersteg und eine Gleisunterführung zum Jüterboger Bahnhof (Millionenbrücke) an der Hauptstrecke Berlin – Leipzig, deren Trasse die ehemalige Kasernenstadt von der Altstadt Jüterbog trennt. Über die Bülowstraße erfolgt im nördlichen Bereich die Anbindung an die B 101 und B 102. Straßenbegleitend verläuft die Fläming-Skate. Das Fördergebiet umfasst etwa 34 ha.
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Geschichte
Der Kasernenstandort Jüterbog II entstand 1890 durch die Verlegung der Artillerieschule von Berlin‐Spandau nach Jüterbog. Er wurde durchgängig in der für Brandenburg typischen Bauform der Backsteingotik errichtet und umfasste neben großen Versorgungs‐ und Verwaltungsgebäuden auch kleinere Offizierswohnhäuser und Mannschaftsunterkünfte. Charakteristisch ist die Stadtrandlage in unmittelbarer Nachbarschaft zum ehemaligen Truppenübungsplatz sowie das regelmäßige, rechtwinklige Straßennetz.
Umbruchsituation
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde die Kaserne durch die russischen Streitkräfte genutzt. Seit ihrem Abzug (1994) befindet sich Jüterbog II in einer Umbruchsituation: Wo vormals mehrere Tausend Menschen lebten, verblieben im Jahr 1994 knapp 100. Damit verschwanden auch nahezu alle Einrichtungen der Daseinsvorsorge und das lokale Gewerbe. Erst durch die Sanierung und Umnutzung mehrerer ehemaliger Offizierswohnhäuser und Mehrfamilienwohnhäuser stieg die Bevölkerung bis 1999 wieder auf über 1.000 Einwohner an. Trotz der Einwohnerzuwächse hat sich Jüterbog II noch nicht ganz erholt und wird häufig als der „vergessene“ Stadtteil bezeichnet.
Ziele
Die Lebensbedingungen in Jüterbog II zu verbessern und den Stadtteil zu einem attraktiven Wohn‐ und Lebensort für alle Generationen zu entwickeln: Das sind die grundlegenden Ziele, die die Stadt Jüterbog mit Hilfe des Förderprogramms Soziale Stadt bzw. Sozialer Zusammenhalt im Stadtteil verfolgt und im Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) zusammengefasst hat. Die Handlungsschwerpunkte liegen in
Die Aktivierung und Beteiligung der Bewohnerschaft an der Entwicklung des Stadtteils ist dabei ein zentrales Anliegen des Förderprogramms.
Hier erhalten Sie Informationen zu ausgewählten Projekten der Stadtentwicklung. Aktuelle Projekte finden Sie als Kachel in der nachfolgenden Grafik.
Stadt Jüterbog
Bauamt
Franziska Kühner
Stadtsanierung, Städtebauförderung
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog
Tel.: 03372 463354
E-Mail: bauamt@jueterbog.de
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Jüterbog
DSK GmbH
Tania Gianneli
Gertraudenstr. 20
10178 Berlin
Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Jüterbog
Bruckbauer & Hennen GmbH
Anja Bruckbauer
Schillerstraße 45
14913 Jüterbog
B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Alexandra Valentin,
Vivienne Graw
Behlertstraße 3a Haus G
14467 Potsdam
Wer kann einen Antrag stellen
Antragsberechtigt sind alle, die in Jüterbog II leben oder arbeiten sowie Vereine und soziokulturelle Einrichtungen, die im Soziale Stadt Gebiet aktiv werden wollen. Projekte müssen schriftlich beantragt werden. Die Antragstellung muss vor Beginn der Aktion oder des Projektes erfolgen. Die maximale Förderung beträgt 250 EUR.
Wer entscheidet?
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Quartiersrat Jüterbog II. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Die Bewilligung wird immer nur für den Einzelfall erteilt.
Informationen und Beratung erhalten Sie beim:
Quartiersmanagement Soziale Stadt (Alexandra Valentin)