Ende des Verfügungsfonds

Bereits im März 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung das Ende des Verfügungsfonds der Stadt Jüterbog beschlossen. Der Verfügungsfonds wurde zur Finanzierung von Projekten in den Sanierungsgebieten zwischen 2015 bis 2023 eingesetzt. Mit dem Förderinstrument des Verfügungsfonds wurden in der Stadt viele Veranstaltungen und Projekte zur Stärkung der Sanierungsgebiete (Innenstadt, Vorstädte und Kloster Zinna) gefördert.

Aktualisierte Festlegungen des Landes Brandenburg zur Städtebauförderung machten eine grundlegende Überprüfung und Veränderung des Verfahrens in der Stadt Jüterbog im Jahr 2017 notwendig. Danach war es für die Gewährung der Zuwendung in Höhe von 50 % Städtebaufördermitteln Voraussetzung, dass mindestens 50 Prozent der zu kofinanzierenden Mittel von der Wirtschaft, von Immobilien- und Standortgemeinschaften, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden. Allerdings muss die Kofinanzierung der Städtebaufördermittel auf der Fondsebene erfolgen, d. h. die Kofinanzierungsmittel sollten im Vorfeld in den Fonds eingestellt werden.

Die im Jahr 2015 beschlossene Richtlinie musste umfänglich überarbeitet werden. Die neue Richtlinie wurde in 2017 beschlossen. Zusätzlich wurde stadtinterne Änderungen aufgenommen: Ausformulierung auf alle Teilbereiche (nicht nur „Innenstadtstärkung“), Einbezug der Gebietskulisse „Soziale Stadt – Jüterbog II“, Festlegung nicht-förderfähiger Kosten und die Zusammensetzung des Gremiums und Mitgliederwechsel.

Die Vergabe der Mittel erfolgte durch ein lokales Gremium. Hierdurch konnten schnelle und einfache Entscheidungen auf Basis der Richtlinie getroffen werden. Das Gremium tagte etwa viermal im Jahr, bei Bedarf auch digital. Die Finanzierung der Projekte erfolgte zu max. 50% aus öffentlichen (Städtebaufördermitteln) und zu mind. 50% aus privaten Finanzmitteln. Je Sanierungsgebiet waren zwischen 6.000 und 25.000 öffentliche Mittel bereitgestellt, die mit ebengleicher Höhe aus privater Hand ergänzt werden sollten. Eine Einzahlung durch die Stadt Jüterbog erfolgte in 2017 mit insgesamt 4.000 € (je Sanierung 1.000 €) aus einem Wettbewerbsgewinn für den Klostergarten. Diese Summe wurde um einen gleichen Anteil aus Städtebaufördermitteln ergänzt. Weitere Einzahlungen aus privater Hand erfolgten lediglich in Zusammenhang mit konkreter Projektumsetzung. Insgesamt wurden 20 Projekte unterstützt.

Unter den Projekten waren verschiedene Veranstaltungen der Stadt wie der Fürstentag, Maibaumstellen oder der Ostermarkt. Aber auch Veranstaltungen im Kulturquartier wie das Tanztheater oder die Aufführung von “Kohlhaas” wurden unterstützt. Einige Projekte bleiben auf lange Zeit in der Stadt sichtbar. So konnten das Blindentastmodell, Bäume am Beerstrauch, Pflanzkübel in der B 102 oder der Mehrgenerationenspielplatz in Kloster Zinna gefördert werden.

Fazit: Dennoch wurde in 2023 immer deutlicher, dass der Verfügungsfonds nur durch wenige Aktive in der Stadt Jüterbog genutzt wurde (pro Jahr durchschnittlich zwei Anträge). Antragssteller waren bereits aktive, bekannte Akteure der Stadt. Neue Zielgruppen wurden damit kaum erreicht. Auch der Fondscharakter konnte nicht erzielt werden. Einzahlungen wurden nur in Zusammenhang mit konkreten Projekten gemacht. Hinzu kam ein erheblicher Aufwand in der Betreuung und Abrechnung, der den Nutzen des Verfügungsfonds überstieg. So schlugen Personalkosten und Kontoführungsgebühren von etwa 1.500 – 2.000 € zu Buche.

Kontakt

Stadt Jüterbog
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Franziska Kühner
Stadtsanierung, Städtebauförderung
Mönchenkirchplatz 1
14913 Jüterbog

Tel.: 03372 463354
E-Mail: bauamt@jueterbog.de

Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Jüterbog
DSK GmbH
Tania Gianneli
Gertraudenstr. 20
10178 Berlin

Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt Jüterbog
Bruckbauer & Hennen GmbH
Anja Bruckbauer
Schillerstraße 45
14913 Jüterbog

B.B.S.M. Brandenburgische Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH
Alexandra Valentin,
Vivienne Graw
Behlertstraße 3a Haus G
14467 Potsdam